Natürliche Gesundheitstipps

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Krebsvorsorge
IGel Individuelle Gesundheitsleistung
Individuelle Gesundheitsleistungen sind oft unnötig und manchmal sogar gesundheitsschädlich. Fast jeder wurde schon mal mit sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen konfrontiert. Ob Hausarzt, Zahnarzt, Frauenarzt oder Augenarzt – alle bieten diese zusätzlichen Leistungen an und verbreiten oft Angst bei den Patienten wenn sie diese nicht in Anspruch nehmen. Rund 42 % der Patienten fühlen sich laut Verbraucherzentralen sehr unwohl und verunsichert durch die Ärzte. Fast 70 Prozent der Patienten wurden nicht über die Risiken aufgeklärt und lediglich 30 Prozent haben vorher einen Vertrag mit dem Arzt geschlossen – was eigentlich die Voraussetzung für die individuelle Gesundheitsleistung sein sollte. Für die Mediziner sind die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ein ertragreiches Geschäft. Augeninnendruckmessung, Hautkrebsscreening, Zahnprophylaxe oder Ultraschalluntersuchungen bringen zusätzliche lukrative Einnahmen, sind aber für den Patienten teilweise sogar gesundheitsschädlich. So verursacht z.B. jede Krebsfrüherkennungs- Untersuchung neben dem möglichen Nutzen auch einen Schaden. Eine häufig angebotene Krebsfrüherkennung ist die Ultraschall Untersuchung der Eierstöcke, bei der bislang nur nachgewiesen ist, dass sie schaden kann. Ärztliche Fachgesellschaften raten inzwischen von der Untersuchung ab.

Tipps für den Arztbesuch


  • Lassen Sie sich immer Bedenkzeit und fragen Sie bei der Krankenkasse nach ob die Leistung von der Krankenkasse übernommen wird und wie sinnvoll diese Behandlung ist
  • Lassen Sie sich keine Angst machen – Angst ist ein schlechter Berater
  • Bleiben Sie bei Angeboten Individueller Gesundheitsleistungen immer skeptisch und bitten Sie Ihren Arzt um Aufklärung der Risiken.
  • Der Arzt darf in keinem Fall eine Kassenleistung davon anhängig machen, ob der Patient vorher eine IGeL Leistung in Anspruch nimmt
  • Melden Sie unseriöses Verhalten eines Arztes bei der Bundesärztekammer oder bei der Verbraucherzentrale






Quellen:

Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2014


Verbraucherzentrale NRW